Konzertsaal und Ausweichspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg während der Opernhaussanierung

Ergänzung des Beschlussvorschlages für die Stadtratssitzung am 29. Juli 2015

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,  

das Gesamtvorhaben der zeitlich aufeinander abgestimmten Errichtung eines Konzertsaals, der Nutzung des Konzertsaals zunächst als Ausweichspielstätte der Musiktheatersparte des Staatstheaters Nürnberg, der Generalsanierung des Opernhauses und der Ertüchtigung der Meistersingerhalle wird in den kommenden Jahren zu den komplexesten Bauvorhaben der Stadt Nürnberg gehören.  

Das friktionslose Ineinandergreifen der einzelnen Teilprojekte auf der Zeitschiene und die verlässliche Einhaltung des Zeitplans sind dabei von herausragender Bedeutung, da die Spielzeitplanung des Staatstheaters und die Belegungsplanung der Meistersingerhalle einen mehrjährigen Vorlauf erfordern. Die Zeiten des gänzlichen Nutzungsausfalls und die Zeiten von Betriebsbeeinträchtigungen der bestehenden Meistersingerhalle durch Baumaßnahmen müssen hierbei so kurz wie möglich gehalten werden.  

Es sollte daher im Rahmen der bevorstehenden Prozessplanung geprüft werden, ob die Errichtung des Konzertsaals als Ausweichspielstätte ohne wesentliche finanzielle Nachteile von vorneherein so ausgeführt werden kann, dass der im Zeitplan gemäß Entscheidungsvorlage (Beilage 4.7, Seite 7) vorgesehene Rückbau der Interimsnutzung von 2026 bis 2027 entfallen kann (z.B. durch Ausführung des Orchestergrabens als Hubpodest mit Anschluss an Lagerflächen ähnlich dem heute vorhandenen Hub-Teilbereich der Bühne Großer Saal MSH).  

Es wäre ferner zu begrüßen, wenn der angestrebte Erweiterungsbau für neue Tagungs- und Kongressräume zeitgleich mit dem Konzertsaal errichtet werden könnte, um bereits in den Veranstaltungsjahren 2023 bis 2026 zur Verfügung zu stehen.

Neben der verlässlichen Einhaltung der Zeitschiene ist angesichts der zu erwartenden Kostendimension des Gesamtvorhabens eine strikte Ausgabendisziplin erforderlich. Für die Einhaltung der zeitlichen wie finanziellen Dimension ist wesentlich, dass nachträgliche Änderungen der Vorhabenplanung und hieraus resultierende Nachträge mit zeitlichen Verzögerungen und Ausgabenmehrungen nach besten Kräften vermieden werden. Eine wesentliche Grundbedingung hierfür ist, dass das im nächsten Schritt zu erarbeitende Raum- und Nutzungskonzept inklusive Raumbuch, das die Grundlage für den nachfolgenden Architektenwettbewerb und die weitere Planungsaufgabe bilden wird, den höchsten Anforderungen an Qualität und Präzision entspricht. Dies gilt umso mehr, als der Gutachter BEVENUE dargelegt hat, dass ein wirtschaftlich erfolgreicher Betrieb der neugestalteten Meistersingerhalle nur bei Durchführung der baulichen Maßnahmen und weiterer organisatorischer, struktureller und personeller Maßnahmen zur Anpassung der Prozesse, Strukturen und Kapazitäten möglich sein wird.  

Die SPD-Stadtratsfraktion begrüßt, dass das Raum- und Nutzungskonzept mit Raumbuch im engen Zusammenwirken zwischen den Nutzern und fest etablierten Ansprechpartnern im Hochbauamt erarbeitet werden soll. Diese Zusammenarbeit ist notwendig und alternativlos. Angesichts der Bedeutung des Raumbuches für den Erfolg der Gesamtmaßnahme und angesichts des Ausnahmecharakters des Vorhabens sollte die Verwaltung jedoch zusätzlich auf externe Beratungskräfte zurückgreifen können.  

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher für den Stadtrat am 29.07.2015 folgenden  

Antrag:  

Der Beschlussvorschlag (Beilage 4.8) wird wie folgt ergänzt:   

  1. Bei der Erstellung des Nutzungs- und Raumkonzepts inklusive Raumbuch können Verwaltung und Nutzer zusätzlich durch externe Gutachter/ Berater unterstützt werden.   
  2. Bei der Erarbeitung der optimierten Prozess- und Bauplanung wird insbesondere geprüft,
    -  ob der Konzertsaal als Ausweichspielstätte ohne wesentliche finanzielle Nachteile von vorneherein so errichtet werden kann, dass ein Rückbau des Interimsbetriebs entbehrlich ist, und
    - ob der Erweiterungsbau für das Tagungs- und Kongressgeschäft zeitgleich mit der Ausweichspielstätte errichtet werden kann, so dass diese Erweiterung bereits während des Interimsbetriebs und ggf. während der Generalsanierung der Meistersingerhalle im Bestand für einen eingeschränkten Betrieb genutzt werden kann.  

Mit freundlichen Grüßen

Antragsteller

Dr. Anja Prölß-Kammerer
Fraktionvorsitzende

 

und

 

Dr. Ulrich Blaschke
Stadtrat