Bericht über tätlichen Angriff gegenüber Lebensmittelkonrolleurin und dessen gewerberechtliche Konsequenzen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

im Ausschuss für Recht, Wirtschaft und Arbeit vom 21. März 2018 wurde im Rahmen des Jahresberichts über die Tätigkeit der Lebensmittelkontrolle von einem tätlichen Angriff auf eine Lebensmittelkontrolleurin des Ordnungsamtes am Morgen des 21. März 2018 berichtet.

Die SPD-Stadtratsfraktion verurteilt jede Form von Gewalt gegenüber städtischen Bediensteten. Tätliche Angriffe im Zusammenhang mit der Ausübung eines Gewerbes können neben strafrechtlichen Konsequenzen auch gewerberechtliche Folgen nach sich ziehen.

Die SPD-Stadtratsfraktion stellt daher zur Behandlung im zuständigen Ausschuss folgenden

Antrag:

Die Verwaltung berichtet über den tätlichen Angriff auf eine Mitarbeiterin des Ordnungsamtes am 21. März 2018 und über die seitens der Stadt Nürnberg ergriffenen rechtlichen Schritte. Hierbei berichtet die Verwaltung insbesondere auch über gewerberechtliche Maßnahmen gegenüber dem Angreifer bzw. dem betroffenen Betrieb, sobald diese bestandskräftig geworden sind.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller

Dr. Ulrich Blaschke
wirtschaftspolitischer Sprecher