Situation der Schaustellerbetriebe

Neuer Antrag der SPD-Stadtratsfraktion

Die Stadt Nürnberg und die Metropolregion Nürnberg sind Sitz zahlreicher Schaustellerbetriebe. Teilweise handelt es sich um alteingesessene Familienbetriebe, die den Volksfesten, Kirchweihen und Märkten in unserer Region eine besondere Prägung geben und als langjährige Teilnehmer teils auch zu einem „Gesicht“ des jeweiligen Festes geworden sind.

Die Corona-Pandemie hat diese Branche besonders hart getroffen, weil zahlreiche Veranstaltungen abgesagt wurden. Diese Entwicklung ist noch nicht vorbei. Teilweise unterscheiden sich die Vorgehensweise in den Bundesländern erheblich, beispielsweise bei der Durchführung von Weihnachtsmärkten. Bei der öffentlichen Förderung haben sich regionale Unterschiede und der von anderen Branchen abweichende saisonale Bezug als schwierige Problematiken herauskristallisiert, die noch nicht vollständig gelöst sind.

Die nunmehr zweijährige Entwicklung gibt Anlass zur Sorge für den Fortbestand zahlreicher Betriebe. Mit einem Wechsel der bekannten und bewährten Teilnehmer kann sich aber auch der Charakter unserer Traditionsveranstaltungen einschließlich der städtischen Volksfeste verändern.

Vor diesem Hintergrund hat die SPD-Stadtratsfraktion heute einen neuen Antrag bei der Stadtverwaltung eingereicht:

Die Verwaltung berichtet:

  • über die Betriebsstrukturen der in Nürnberg und der Metropolregion ansässigen Schaustellerbetriebe (z.B. anhand von Rechtsformen, Beschäftigten, regionaler / überregionaler Beteiligung an Veranstaltungen) und über die aktuelle wirtschaftliche Situation der Betriebe.
  • über die Rahmenbedingungen für die Förderung von Schaustellerbetrieben anlässlich der Corona-Rettungsprogramme, insbesondere über die einschlägigen Programme einschließlich ggf. vorhandenen Härtefallfonds und etwaige Hürden bei der Bewilligung der Förderung.
  • über den aktuellen Stand der Überlegungen zur Durchführung der Nürnberger Volksfeste im Jahr 2022 bzw. von Ersatzformaten sowie zum geplanten Zeitplan für die hierfür notwendigen Entscheidungen.
  • über die notwendige Verzahnung der im Stadtrat beschlossenen Errichtung eines Opernhausinterims mit der seit längerem diskutierten technischen Ertüchtigung des Volksfestplatzes.

Es wird zudem angeregt, Vertreter der Schausteller (für die Förderungsfragen ggf. ergänzt um einen fachkundigen Steuerberater mit Erfahrung aus der Antragstellung) als Sachverständige zur Sitzung einzuladen.

Kontakt: Dr. Ulrich Blaschke und  Claudia Arabackyj