Taxitarif zeitgleich an Änderung des Mindeslohns anpassen

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

die Bundesregierung hat angekündigt, noch im Jahr 2022 den allgemeinen Mindestlohn in Deutschland auf 12 EUR pro Stunde anheben zu wollen. Nach Medienberichten wird diese Erhöhung mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 angestrebt.

Der allgemeine Mindestlohn ist insbesondere für die Beschäftigten im Taxigewerbe von hoher Relevanz. Anders als andere Wirtschaftszweige kann hier die mit der Lohnerhöhung verbundene Kostensteigerung nicht vom Unternehmer selbst an die Fahrgäste weitergegeben werden, sondern nur über eine Erhöhung des Nürnberger Taxitarifs. Eine rückwirkende Erstattung von Mehrkosten ist nach unserer Kenntnis tarifrechtlich nicht möglich.

Die jährliche Überprüfung und Erhöhung der Taxitarife hat einen mehrmonatigen Vorlauf, einschließlich der Beteiligung anderer öffentlicher Gebietskörperschaften. Das Verfahren muss daher vorgezogen werden, um eine zeitgleiche Tarifänderung mit der Mindestlohnänderung zu ermöglichen.

Vor diesem Hintergrund stellt die SPD-Stadtratsfraktion zur Behandlung in der Taxi-Kommission sowie im zuständigen Ausschuss den folgenden

Antrag:

Das Verfahren für die Jahresanpassung des Taxitarifs in Nürnberg wird so frühzeitig eingeleitet, dass der neue Taxitarif zeitgleich mit der Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns in Kraft treten kann, voraussichtlich zum 1. Oktober 2022.

Mit freundlichen Grüßen

Ihr Antragsteller:

Dr. Ulrich Blaschke
wirtschaftspolitischer Sprecher