Menschen mit Behinderung nicht von Wahlen ausschließen

In Nürnberg sind fast 1.000 Menschen betroffen

Kürzlich hatte das Bundesverfassungsgericht geurteilt, dass Menschen, die auf gerichtlich bestellte Betreuung angewiesen sind, nicht pauschal von Wahlen ausgeschlossen werden dürfen. Dies betrifft derzeit bundesweit rund 80.000 Menschen mit Behinderung und psychisch Erkrankte. Mehrere Betroffene hatten zur Bundestagswahl 2013 Beschwerde gegen ihren Ausschluss von der Wahl eingelegt und nun Recht bekommen. Die Regelungen zum Wahlrechtsausschluss für Behinderte sind demnach verfassungswidrig. Der Nürnberger SPD-Vorsitzende und Stadtrat Thorsten Brehm erklärt dazu:

„Auch in Nürnberg sind mit der bisherigen Regelung knapp 1.000 Menschen von den Wahlen ausgeschlossen. Dabei wäre es vielen Menschen mit Behinderung durchaus möglich, mit Unterstützung eine selbstbestimmte Wahlentscheidung zu treffen. Wir fordern, dass die im Koalitionsvertrag vereinbarte Reform zugunsten eines „inklusiven Wahlrechts für alle“ nun schnell umgesetzt wird. Leider blockiert hier bisher die Unionsfraktion im Bundestag, die einen Entwurf aus dem – CSU-geführten – Bundesinnenministerium ablehnt. Dieser sah vor, dass die Betroffenen sich bei der Stimmabgabe von anderen Menschen helfen lassen können und hatte bereits die Zustimmung der SPD-Fraktion. Die CDU/CSU-Fraktion will dagegen eine restriktive Variante, die im Ergebnis sogar noch wesentlich mehr Menschen von den Wahlen ausschließen könnte. Spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts sollte die Union aber ihre Blockadehaltung überdenken. Die Wahlen als Hochamt der Demokratie sollten möglichst allen Bürgerinnen und Bürgern ermöglicht werden, auch jenen mit Behinderung. Es ist nicht nachvollziehbar, warum die Union hier eine Verbesserung für Menschen mit Behinderung ablehnt.“